Scheidung   -   Divorce

Le contenu traduit va être disponible bientôt. Voiyez allemand:

Kosten & Vollmacht


Vollmacht:

Anwälte sind teuer....  wer kennt nicht diesen Spruch !

Aber: stimmt denn das wirklich ?

Wir meinen: NEIN, denn wir alle wollen für unser sauer verdientes Geld eine gute Leistung - oder ?  Und  GUTE  LEISTUNG  kostet eben Geld. Ich kann keinen Mercedes fordern - für den Preis eines Golf ! Aber davon einmal abgesehen: für alle Freiberufler (Architekten, Steuerberater, Anwälte, Zahnärzte usw.usw.) gibt es Gebührenordnungen. Wir Anwälte rechnen nach dem RVG (Rechtanwaltsvergütungsgesetz) ab. Ja richtig: das ist ein Gesetz, welches die Bezahlung von so ziemlich allen möglichen Streit- und /oder Beratungsfällen regelt.

Darüber hinaus werden die Honorare für spezielle Beratungsfälle und für Dauerklienten / Unternehmen teilweise auf Stunden oder Tagesbasis ganz fair ausgehandelt. In jedem Fall schließen wir vor Beginn unserer Tätigkeit eine Vergütungsvereinbarung ab und erhalten eine Vollmacht von Ihnen - ohne diese beiden Dinge dürfen wir nicht anfangen. No way.

Wie heißt es so schön: FRAGEN KOSTET NICHTS !   Also fragen Sie uns - und wir sagen Ihnen, was in etwa auf Sie zukommen könnte.

Eine Erstberatung zur Klärung Ihrer sachlichen und rechtlichen Position in unserer Kanzlei im Zeitumfang von circa 45 Min. kostet Sie (von Ausnahmen abgesehen) 190 - 250 Euro netto (je nach Fall). Ratsuchende, die nachweislich nicht in der Lage sind, dies zu bezahlen, wenden sich bitte an das Amtsgericht Ihres Wohnortes und fragen nach einem Beratungsschein.